Die Wahl der Arbeiterausschüsse und der Angestelltenausschüsse nach Paragraph 11 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 in Preußen und denjenigen Bundesstaaten, deren Ausführungsbestimmungen mit den preußischen übereinstimmen (vgl. Seite 7 Anm. 2) : Gemeinverständliche Erläuterung
Hermann Schulz